Mündliche Prüfungen im Abitur (A4)

Zu jeder Prüfungsphase im Abitur in Nordrhein-Westfalen gehört auch eine mündliche Prüfung. Um eine dieser Prüfungen kommt ihr im vierten Abiturfach (A4) nicht herum – und wenn es schlecht läuft, dürft ihr auch noch in den schriftlichen Abiturfächern mündliche Nachprüfungen ablegen.

Wichtig dabei: Egal ob A4-Prüfung oder Nachprüfung – die Prüfungen sind immer gleich aufgebaut. In einer Nachprüfung darf aber nicht mehr das Thema oder der Themenbereich geprüft werden, welches oder welchen ihr bereits in eurer schriftlichen Abiturklausur bearbeitet habt.

Beispiel: Habt ihr euch im Deutsch-LK-Abitur mit der Analyse von Lyrik auseinandergesetzt, darf dieses Thema nicht mehr in einer Nachprüfung abgefragt werden.